Genossenschaft

Die Siedlungsgenossenschaft Karolinehof e. G. wurde am 13. September 2009 mit Übereinstimmung von 49 Gründungsmitgliedern gegründet.

Die Organe der Genossenschaft bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung.

Organe
Alle Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Durch diese können die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft und die Wahl der Vertreter für den Aufsichtsrat und den Vorstand ausüben.
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern, die durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Dem Vorstand gehören 5 Mitglieder an, die die SGKH e. G. unter eigener Verantwortung leitet. Die Vorstandsmitglieder werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Prüfungsverband PkmG
Aufgrund des Gründungsgutachtens des Prüfungsverbandes wurde die Siedlungsgenossenschaft Karolinenhof e. G. am 18.11.2009 in das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen. Somit ist die Siedlungsgenossenschaft Karolinenhof e. G. seit dem 18.11.2009 ein ordentliches Mitglied des Prüfungsverband der klein- und mittelständischen Genossenschaften e. V..